AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendungsbereich
- Die hier beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "AGB" oder "AGBs" bezeichnet) gelten für jegliche Dienstleistungen, die die Unternehmung Kurven Manufaktur, Inhaber: Dominik Geiger, anbietet. Diese richten sich grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 651a bis 651y. Bei diesen AGB handelt es sich um vom Gesetz abweichende Vereinbarungen gemäß § 651y BGB und Erläuterungen mancher Paragrafen des Gesetzes.
- Sobald ein Kunde ein Anmeldeformular der Unternehmung Kurven Manufaktur, Inhaber: Dominik Geiger (im Folgenden als "Veranstalter" beschrieben), unterschreibt, erklärt er sich mit der Wirkung dieser AGB einverstanden. Falls im Anmeldeformular gesonderte Regelungen und Vertragsinhalte bezeichnet sind, haben diese Abweichungen Vorrang.
- Alle, zu diesen AGBs abweichende Regelungen, müssen schriftlich von beiden Seiten unterzeichnet worden sein.
§ 2 Anmeldung
- In dem Moment, in dem der Kunde das „Anmeldeformular“ ausfüllt, unterschreibt und beim Veranstalter einreicht, bietet der Kunde verbindlich den Abschluss des Vertrages an. Der Kunde kann dem Veranstalter die Anmeldung über den schriftlichen Weg (per Post) oder über den elektronischen Weg (E-Mail, Scan, gut erkennbares Foto, Online-Anmeldung) zukommen lassen.
- Der Vertrag kommt jedoch erst dann zustande, wenn der Veranstalter eine Annahmebestätigung oder sogenannte Reisebestätigung an den Kunden übermittelt. Diese bedarf keiner bestimmten Form, wird aber in der Regel über den elektronischen Weg (per E- Mail) übermittelt.
- Im Zuge der Annahmebestätigung bekommt der Kunde vom Veranstalter eine Rechnung in Höhe des vereinbarten Reisepreises.
- Die Platzvergabe für eine Veranstaltung erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung und des Zahlungseingangs.
§ 3 Zahlung
- Die Höhe und die Frist der Zahlung richtet sich nach den in der Rechnung angegebenen Werten und Informationen.
- Leistet der Kunde die Zahlung nicht oder nicht fristgemäß, so ist der Veranstalter dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden mit den Rücktrittskosten gemäß § 4 Nummer 2. dieser AGBs zu belasten. Dies setzt nicht zwangsläufig eine Mahnung vom Veranstalter voraus, wenn in der Rechnung eindeutige Zahlungsfristen geregelt sind.
§ 4 Rücktritt
- Falls ein Kunde aus privaten Gründen zurücktreten will, so kann er das jederzeit mit einer an den Veranstalter gerichteten schriftlichen Erklärung. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
- In dem Moment, in dem die Rücktrittserklärung vom Kunden beim Veranstalter eingegangen ist, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen ist er jedoch dazu berechtigt, gemäß § 651h BGB eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
Die Aufwands- und Entschädigungspauschale ist wie folgt gestaffelt:
- bei Rücktritt ab Vertragsunterzeichnung bis 90 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
- bei Rücktritt ab dem 89ten bis 31ten Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises - bei Rücktritt ab dem 30ten bis 11ten Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises - bei Rücktritt ab dem 10ten Tag vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises
§ 5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Der Kunde hat keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, wenn er vorzeitig die Reise abbricht oder aus sonstigen Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. Krankheit, technischer Defekt am Fahrzeug etc.), die vom Veranstalter ordnungsgemäß angebotene Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Wenn es sich um Leistungen vom Leistungsträger (z.B. Hotel, Bar, Clubs etc.) handelt, ist der Veranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemüht, jedoch nicht verpflichtet.
§ 6 Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reiseveranstaltung infolge einer, nicht bei Vertragsabschluss vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Veranstalter, als auch der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Dies gilt beispielsweise im Pandemiefall mit hartem Lockdown (geschlossene Ländergrenzen, Hotels oder Restaurants). Dies gilt jedoch nicht, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung am Veranstaltungsort keine höhere Gewalt vorliegt, keine unvermeidbaren oder außergewöhnlichen Umstände herrschen und/oder die Reisveranstaltung durchführbar ist. Der Veranstalter ist bemüht in diesem Fall alle kosten die beim Veranstalter nicht fix angefallen sind zurück zu erstatten, jedoch nicht verpflichtet.
§ 7 Verhaltensbedingte Kündigung durch Veranstalter
Der Veranstalter ist dazu berechtigt vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Dies setzt voraus, dass der Kunde ungeachtet einer Abmahnung (durch den Veranstalter) die Durchführung der Reise nachhaltig stört, sich im besonderen Maß vertragswidrig verhält oder andere Reiseteilnehmer bewusst in Gefahr bringt. Wenn der Veranstalter aus diesem Grunde den Vertrag kündigt, behält er sich den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis vor. Ersparte Aufwendungen aus nicht in Anspruch genommener Leistungen muss sich der Veranstalter anrechnen lassen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
- Haftung ist gemäß § 651p BGB folgendermaßen geregelt: Der Veranstalter beschränkt die Höhe seiner Haftung durch diese Vereinbarung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft durch den Veranstalter herbeigeführt wurden, auf den dreifachen Reisepreis.
- Bei der deliktischen Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Veranstalter beruhen, haftet dieser mit maximal mit dem Dreifachen des Reisepreises. Diese jeweilige Summe gilt je Kunde und Veranstaltung.
- Der Veranstalter haftet nicht bei Schäden, die durch Eigenverschulden oder Unachtsamkeit eines Kunden entstehen. Dies gilt auch für jegliche Schäden, die ein Teilnehmer der Reise durch Dritte erleidet.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Eintreten schlechter Wetterbedingungen, wodurch die Veranstaltung an Ihren Leistungen gekürzt wird, um das Wohl aller Teilnehmer und der Tourguides zu schützen (z.B. plötzlicher Schneefall, Sturm und Unwetterwarnungen, Erdrutsche, Sprengungen etc.). Des Weiteren haftet der Veranstalter nicht für gesperrte Straßen, die die Erfüllung des Leistungsumfangs (beworbene Passstraßen, Streckenabschnitte etc.) beeinträchtigen.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden (jeglicher Art) aus einer Leistungsstörung, soweit es sich um Leistungen handelt, die lediglich vermittelt worden sind und nicht zur eigentlichen
Reiseleistung gehören. Diese Fremdleistungen können z.B. sein: Ausstellungen, Museumsbesuche, Stadtführungen, Ausflüge aller Art, Sportveranstaltungen, Beförderungen während, vor oder nach der Veranstaltung
.
§ 9 Einverständnis- und Verzichtserklärung für Bild sowie Filmaufnahmen
- Bei Vertragsabschluss gibt der Kunde seine Einwilligung darüber, dass Bild- sowie Videoaufnahmen, welche im Rahmen der Reise entstanden sind, in geänderter oder unveränderter Form vom Veranstalter oder durch Dritte, die mit seinem Einverständnis handeln, für Werbezwecke und Veranschaulichung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Ausgeschlossen sind Verwendungen für politische Parteien oder Institutionen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Des Weiteren ist der Kunde damit einverstanden, dass auf solchen Bild- und Videoaufnahmen der Name und/oder das Logo von Kurven Manufaktur in Verbindung gebracht werden darf. Das Nutzungsrecht dieser Bild- und Videoaufnahmen gilt auch nach dem Zeitraum der Veranstaltung/Reise.
- Der Veranstalter ist stets um die persönliche Freiheit bemüht und nutzt in der Regel keine Bilder, auf denen klare Verbindungen zur Person oder zum Fahrzeug hergestellt werden können.
- Die Bild- sowie Videoaufnahmen welche im Rahmen der Reise entstanden sind, vom Veranstalter oder durch Dritte, die mit seinem Einverständnis handeln, sind Eigentum des Veranstalters. Der Kunde Verzichtet mit Vertragsabschluss auf die herausgabe jeglicher Daten.
- Der Kunde kann die Einwilligung aus § 9 Nr. 1. schriftlich widerrufen.
§ 10 Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten, welche der Veranstalter vom Kunden erhält, darf er speichern. Wenn es erforderlich ist, werden Daten an Dritte weitergegeben, insbesondere wenn es sich um Leistungsträger (z.B. Hotels, Restaurants) handelt, es also zur Erfüllung von Primär- und Sekundärpflichten aus dem Vertrag notwendig ist.
§ 11 Fahrzeugbeklebung
Im Rahmen der Reiseveranstaltung wird zu Marketingzwecken jedes Fahrzeug mit einer Kurven Manufaktur Tour-Folierung ausgestattet. Diese Folierung muss an den vorgeschriebenen Stellen angebracht und mindestens für die Dauer der Reise am Fahrzeug befestigt sein. Entweder bekommt der Reisende die Folien vor Reisebeginn oder die Folien werden zu Reisebeginn am Fahrzeug befestigt. Zur Anwendung kommt dabei leicht klebende Messefolie für kurzfristige Nutzungsdauer. Nach der Beklebung sollte das Fahrzeug nicht sofort gewaschen werden. Beim späteren Waschen bitte den Kärcher mit einem Abstand von mindestens 50 cm von den Aufklebern entfernt halten. Um die Aufkleber rückstandslos zu entfernen, empfehlen wir, das Fahrzeug erst gründlich zu reinigen und zudem warme Außentemperaturen, denn dann ist der Kleber sowie die Folie weich und elastisch. Falls Klebereste übrigbleiben sollten, empfehlen wir diese Stellen mit Silikonentferner oder Alkohol zu benetzen, und nach kurzer Einwirkzeit die Reste mit einem sauberen Mikrofasertuch zu entfernen. Die Entfernung der Aufkleber erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Arbeit. Der Veranstalter übernimmt gegenüber dem Teilnehmer oder Dritten für eventuell auftretende Schäden am Fahrzeug durch die Beklebung oder deren Entfernung keinerlei Haftung. Das heißt, der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Lacken, Folien, Steinschlagschutzfolien oder anderen Oberflächen des Fahrzeugs, mit der die Folie (Tour-Folierung) in Kontakt kommt.
§ 12 Rücktritt des Reiseveranstalters wegen fehlender Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter behält sich vor, die Reise bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, sofern:
- Der Veranstalter in den an den Kunden gerichteten Vertragsunterlagen eine solche Mindestteilnehmeranzahl beziffert und deutlich darauf hingewiesen hat.
- Des Weiteren ist der Veranstalter dazu berechtigt, die Reise schon zu einem früheren Zeitpunkt abzusagen, wenn für ihn ersichtlich ist, dass er die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen wird.
Der Kunde wird in beiden Fällen sofort vom Veranstalter darüber informiert und erhält unverzüglich seine geleisteten Zahlungen zurück.
§ 13 Rechtliche Vorschriften
Der Reiseteilnehmer hat stets alle geltenden Gesetze und Vorschriften des Straßenverkehrs einzuhalten. Dies gilt auch, wenn sich die Kurven Manufaktur Reiseveranstaltung in andere Länder, wie Italien, Frankreich, der Schweiz, Kroatien, Slowenien, Norwegen oder Österreich erstreckt.
- Es handelt sich bei den vom Veranstalter angebotenen Reiseveranstaltungen nicht um motorsportliche Veranstaltungen mit wettbewerblichem Charakter. Es wird weder auf Zeit, um Platzierungen, um Preise oder um die Wette gefahren. Außerdem werden keine Geschwindigkeiten, noch das Fahren in Kolonne, vom Veranstalter vorgeschrieben.
- Für Reiseteilnehmer, welche ein Kraftfahrzeug führen, herrscht bei Fahrtantritt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille), sowie ein generelles Verbot von Betäubungsmitteln. Das Kontrollieren über die Alkoholmenge und die daraus resultierende Fahrtauglichkeit unterliegt der Verantwortung jedes Teilnehmers selbst.
- Der Veranstalter haftet nicht für Bußgelder und jegliche Arten von Verkehrsverletzungen.
- Jeder Reiseteilnehmer ist für das Einhalten und die Kenntnisnahme der Verkehrsregeln selbst verantwortlich.
- Jeder Reiseteilnehmer hat selbst dafür zu sorgen, dass das von ihm geführte Fahrzeug den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht, technisch in einem einwandfreien Zustand und nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zugelassen ist.
- Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet sicherzustellen, dass er für sein Fahrzeug über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Falls ein Nachweis darüber vom Veranstalter verlangt wird, ist dieser zu erbringen. Falls er keinen ausreichenden Versicherungsschutz hat, ist der Veranstalter dazu berechtigt, das Fahrzeug vom fahrerischen Teil der Reise auszuschließen.
- Jeder Teilnehmer, welcher ein Fahrzeug bewegen will, ist verpflichtet, eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen und mit sich zu führen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, dies zu kontrollieren, kann aber im Zweifelsfall um Vorlage des Führerscheins verlangen.
- Die Teilnehmer sind verpflichtet, unnötige Umweltbelastung oder Lärmbelästigung zu unterlassen.
- Der Tourguide und alle Handlungsbevollmächtigten Personen vom Veranstalter sind in der Zeit der Reise dem Reiseteilnehmer gegenüber weisungsbefugt.
- Teilnehmer, die die Regeln aus § 13 dieser ABGs missachten, können vom Veranstalter von dem fahrerischen Teil der Reise ausgeschlossen werden. Falls dies der Fall sein sollte, besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder auf Kündigung wegen eines Mangels.
- Jegliche Reklame für andere Reiseanbieter, welche im Bereich der Fahrzeugreisen tätig sind, ist nicht gestattet und kann zum Ausschluss der Veranstaltung führen.
Kontaktdaten:
Kurven Manufaktur Dominik Geiger Markgrafenweg 12 89407 Dillingen
Handy: 0176 40715386
E-Mail: d.geiger@kurven-manufaktur.de